Si vero apparitor tuae magnitudinis ex sententia tuae sedis amplissimae in provincia degentes eos monuerit, iubemus non amplius eum quam duos solidos sportularum nomine percipere.
von sophi.d am 07.10.2015
Wenn der offizielle Bote Eurer Hoheit aufgrund der Entscheidung Eures höchsten Gerichtshofs die in der Provinz lebenden Menschen benachrichtigt, befehlen wir, dass er nicht mehr als zwei Goldmünzen als Gebühren erheben darf.
von lionel978 am 14.11.2015
Falls der Amtsbote Eurer Größe aufgrund der Entscheidung Eures höchst angesehenen Sitzes diejenigen, die in der Provinz wohnen, gewarnt hat, befehlen wir, dass er nicht mehr als zwei Solidi als Gebühren erheben darf.