In hac vero urbe magnifica idem apparitor tuae magnitudinis uno aureo sportularum gratia a provincialibus clericis contentus sit, quantaelibet summae qui conventus fuerit exponatur obnoxius.
von anastasija.n am 22.11.2024
In dieser großartigen Stadt soll der Beamte damit zufrieden sein, von provinzielle Geistlichen nur ein Goldstück als Gebühr zu erhalten, unabhängig davon, wie hoch die Summe sein mag, für die die vorgeladene Person haftbar sein könnte.
von bastian.g am 30.07.2018
In dieser prächtigen Stadt soll fürwahr derselbe Beamte Eurer Hoheit mit einem Aureus zum Zweck der Sporteln von provinzischen Geistlichen zufrieden sein, wobei er für jeden beliebigen Betrag haftbar gemacht werden kann, zu dem er vorgeladen werden mag.