Si vero ex depositione seu aliter quis eorum conventus fuerit, nihil eum vel scrinio viri clarissimi adiutoris vel cuilibet alii nomine sportularum offerre compelli.
von livia.b am 02.09.2018
Wird einer von ihnen aufgrund einer Zeugenaussage oder aus einem anderen Grund vor Gericht geladen, kann er nicht gezwungen werden, irgendwelche Gebühren zu entrichten, weder an das Büro des angesehenen Assistenten noch an sonst jemanden.
von levin.966 am 06.02.2021
Wenn jemand tatsächlich durch eine Vernehmung oder anderweitig vorgeladen worden ist, soll derjenige weder zum Amt des hochrangigen Amtshelfers noch zu einem anderen Amt gezwungen werden, Gebühren anzubieten.