Praeterea nullus exsecutor vexare contumeliis clericos ullos, nullis impulsionibus molestare, nullis exprobrare conviciis aut corporalibus iniuriis fatigare conetur:
von erik.964 am 16.07.2021
Zudem soll kein Vollstrecker es unternehmen, Geistliche mit Beleidigungen zu schikanieren, sie mit Provokationen zu belästigen, sie mit verbalen Schmähungen zu beschimpfen oder sie durch körperliche Verletzungen zu erschöpfen:
von lilya.m am 06.10.2017
Darüber hinaus soll kein Beamter versuchen, Geistliche zu belästigen, indem er sie beleidigt, sie mit irgendeiner Art von Druck bedrängt, sie verbal misshandelt oder ihnen körperlichen Schaden zufügt: