Modum insuper sportularum ad mediocrem deduci quantitatem et exsecutoribus de schola agentium in rebus attribuendis unum solidum singulos usque ad finem negotii proque ingressu in iudicio tuae magnitudinis quolibet modo faciendo duos solidos et pro editione gestorum exceptoribus dimidiam solidi partem et, si apud arbitrum negotium ventilari contigerit, ipsi quidem arbitrio unum solidum et nihil amplius, exceptoribus autem eum observantibus tam pro ipso quod implere videntur ministerio quam pro editione gestorum seu relationis vel definitionis tertiam partem solidi praebere sancimus:
von finia.965 am 02.10.2018
Darüber hinaus verfügen wir, dass der Gebührensatz auf angemessene Beträge reduziert wird: Gerichtsvollzieher aus der kaiserlichen Agentenabteilung sollen bis zum Abschluss des Falls jeweils einen Solidus erhalten; für das Erscheinen in Ihrem Hohen Gericht in jeglicher Funktion sollen zwei Solidi gezahlt werden; Gerichtsschreiber sollen einen halben Solidus für die Erstellung von Aufzeichnungen erhalten; und falls der Fall vor einne Schiedsrichter geht, soll der Schiedsrichter selbst einen Solidus und nicht mehr erhalten, während die ihn unterstützenden Schreiber ein Drittel eines Solidus sowohl für ihren Dienst als auch für die Erstellung von Aufzeichnungen, Berichten oder Entscheidungen erhalten:
von bennett905 am 22.06.2022
Wir verordnen ferner, dass die Gebührenmenge auf ein mäßiges Maß reduziert wird und den Vollstreckern aus der Verwaltungsgruppe der Geschäftsagenten jeweils ein Solidus bis zum Abschluss des Geschäfts zugesprochen wird, für den Einlass in das Gericht Eurer Hoheit, auf welche Weise auch immer vorgenommen, zwei Solidi und für die Erstellung von Dokumenten an die Schreiber ein halber Solidus, und falls das Geschäft vor einem Schlichter verhandelt wird, diesem selbst fürwahr ein Solidus und nicht mehr, den ihn begleitenden Schreibern jedoch sowohl für den Dienst, den sie zu erfüllen scheinen, als auch für die Erstellung von Dokumenten oder Berichten oder Entscheidungen ein Drittel eines Solidus zu gewähren.