Advocato quoque fisci, exceptoribus etiam, qui apud arbitros hoc utuntur officio, ab exordio incipiendo usque ad terminum finemque negotii tertiam dumtaxat partem solidi praebituros:
von keno823 am 13.10.2013
Der Finanzanwalt sowie die Gerichtsschreiber, die ihre Aufgaben vor Schiedsrichtern erfüllen, werden für ihre Dienstleistungen vom Beginn bis zum Abschluss des Falles nur ein Drittel eines Goldstücks erhalten:
von yuna943 am 09.04.2014
Dem Anwalt des Fiskus sowie den Schreibern, die diesen Dienst vor den Schiedsrichtern verrichten, vom Beginn bis zum Abschluss und Ende des Geschäfts, sollen sie nur ein Drittel eines Solidus gewähren: