Quisquis fuerit exhibitus, usque ad negotii terminum ab eo apparitore, cui primum traditus fuit, observari eum decernimus:
von matthis.872 am 29.01.2021
Wir verfügen, dass derjenige, der bis zum Abschluss des Geschäfts von dem Gerichtsdiener, dem er ursprünglich übergeben wurde, vorgeführt worden ist, beobachtet werde.
von carolin.k am 27.04.2015
Wir verfügen, dass jede Person, die in Gewahrsam genommen wird, bis zum Abschluss der Angelegenheit unter der Aufsicht des Gerichtsbeamten bleiben muss, der sie zunächst in Gewahrsam genommen hat.