Cum ex causa fideicommissi secundum decretum praetoris in libertate morati sitis, filios etiam susceperitis, quamvis postea domini vestri testamentum inofficiosum sit pronuntiatum agente filio, non est aequum fieri vobis libertatis quaestionem.
von amir853 am 13.03.2023
Da Sie aufgrund einer Treuhandverfügung gemäß der Anordnung des Prätor in Freiheit gelebt haben und in dieser Zeit sogar Kinder bekommen haben, wäre es nicht gerecht, Ihren Freiheitsstatus jetzt in Frage zu stellen, auch wenn das Testament Ihres früheren Herrn später für unwirksam erklärt wurde, nachdem sein Sohn es angefochten hatte.
von elisa8821 am 21.04.2016
Wenn ihr aufgrund eines Treuhandverhältnisses gemäß dem Dekret des Prätors in Freiheit verblieben seid und auch Kinder gezeugt habt, obwohl später das Testament eures Herrn auf Betreiben des Sohnes als pflichtwidrig erklärt wurde, ist es nicht billig, eure Freiheit in Frage zu stellen.