Sed si de hereditate agetur, ordinanda quidem est causa libertatis, sed sufficit ei, qui libertate utitur, ad victoriam de hereditate secundum se pronuntiatum.
von colin.b am 20.08.2020
Sollte die Erbschaft angefochten werden, muss zwar die Angelegenheit der Freiheit geregelt werden, doch genügt demjenigen, der die Freiheit nutzt, zur Erbschaftsklage ein Urteil, das zu seinen Gunsten ausfällt.
von jannik.969 am 13.03.2024
Wenn jedoch ein Streit über die Erbschaft entsteht, muss zunächst die Frage der Freiheit geklärt werden, und es reicht dem, der die Freiheit beansprucht, aus, wenn der Erbschaftsfall zu seinen Gunsten entschieden wird.