Si de hereditate et libertate controversia est, prius agi causa libertatis debet.
von laura941 am 28.03.2021
Wenn es Streitigkeiten bezüglich Erbschaft und Freiheit gibt, sollte zunächst die Frage der Freiheit behandelt werden.
von julius852 am 12.04.2020
Wenn ein Streitfall sowohl Erbschaft als auch Freiheit betrifft, muss der Fall der Freiheit zuerst verhandelt werden.