Eam, quae in possessione libertatis non sine dolo malo reperitur, in servitutem constitutae simile habere praeiudicium edicto perpetuo " si controversia erit, utrum ex servitute in libertatem petatur an ex libertate in servitutem" sui conceptione manifeste probatur, nec quicquam ancillae dolus proprii iuris dominis aufert.
von maximilian.z am 27.07.2021
Wenn eine Frau nachweislich in böser Absicht fälschlicherweise Freiheit beansprucht, zeigt das permanente Edikt eindeutig, dass sie genauso behandelt werden soll wie jemand, der bereits versklavt ist, unabhängig davon, ob es sich um die Geltendmachung von Freiheit aus der Sklaverei oder die Rückführung aus der Freiheit in die Sklaverei handelt. Darüber hinaus kann die Täuschung einer Sklavin keine Rechte von ihren rechtmäßigen Besitzern entfernen.
von alia.v am 15.02.2021
Diejenige, die im Besitz der Freiheit nicht ohne böse Absicht gefunden wird, hat einen ähnlichen Rechtsvorbescheid wie eine in Knechtschaft Gesetzte, wenn eine Streitfrage entsteht, ob Freiheit aus Knechtschaft oder Knechtschaft aus Freiheit begehrt wird, was durch ihre Entstehung offensichtlich bewiesen wird; auch nimmt kein Betrug einer Sklavin den Rechten ihrer Herren etwas hinweg.