Si quando negotium status fuerit exortum, si ab eius parte qui dicitur servus aliquid dicatur dominus abripuisse, prius considerari placet, utrum de possessione servitutis in libertatem reclamandum putet an vero ex possessione libertatis in servitutem vocatur.
von marlen.e am 19.05.2014
Wenn zu irgendeiner Zeit ein Rechtsfall des Status entstanden ist, wenn von Seiten dessen, der als Sklave bezeichnet wird, etwas behauptet wird, dass der Herr weggenommen habe, wird zunächst für entscheidend gehalten zu prüfen, ob er aus dem Besitzstand der Sklaverei in die Freiheit zu protestieren gedenkt oder ob er tatsächlich aus dem Besitzstand der Freiheit in die Sklaverei gerufen wird.
von oskar.w am 11.05.2024
Wenn ein Rechtsstreit über den Status einer Person entsteht und wenn die Person, die als Sklave bezeichnet wird, behauptet, dass der Herr etwas von ihr weggenommen hat, soll zunächst festgestellt werden, ob die Person versucht, aus dem Zustand der Sklaverei in die Freiheit zu gelangen, oder ob sie aus dem Zustand der Freiheit in die Sklaverei zurückgerufen wird.