Ac si eum de obsequiis servilibus libertatem constiterit flagitare, ante decidi status convenit causam atque ita praeberi direptorum negotiorum, si res exegerit, audientiam.
von ina.w am 25.05.2021
Und wenn festgestellt wird, dass er seinen Freiheitsanspruch geltend macht, soll zunächst das Statusverfahren entschieden werden und sodann, falls erforderlich, eine Anhörung bezüglich der entwendeten Gegenstände stattfinden.
von ayaz.s am 14.04.2018
Und wenn ihm betreffend der Dienstpflichten die Freiheit zu fordern gewährt wird, soll vor der Entscheidung des Rechtsstatus und somit der Bereitstellung einer Anhörung für die geplünderten Angelegenheiten, falls die Sache es erfordert, entschieden werden.