Aditus competens iudex causam praescriptionis examinabit et, si domitiae patronum, qui civis romanus in diem mortis vixit, ante quinque annos, quam lis bonorum mulieris inchoaretur, vita decessisse constiterit, libertae status ex persona manumissoris non retractabitur.
von ewa.c am 27.02.2019
Der zuständige Richter wird den Fall hinsichtlich der Verjährungsfristen prüfen und, falls nachgewiesen wird, dass Domitias Patron, der bis zu seinem Tod römischer Bürger blieb, mehr als fünf Jahre vor Beginn der Klage über das Vermögen der Frau verstorben ist, kann der Rechtsstatus der Freigelassenen nicht aufgrund der Rechte ihres ehemaligen Herrn angefochten werden.
von lewin.t am 10.12.2018
Der zuständige Richter wird den Fall der Verjährung prüfen und, wenn festgestellt wird, dass der Patron der Domitia, der bis zu seinem Todestag als römischer Bürger lebte, vor Beginn der Klage über das Vermögen der Frau vor fünf Jahren verstorben ist, wird der Status der Freigelassenen aus der Person des Freilassers nicht angefochten werden.