Libertinae condicionis constitutis privatis pactis mutare statum non licere ninniano senatus consulto contra collusorem poena statuta praemioque detegenti promisso manifeste declaratur.
von lucy.b am 14.05.2021
Der Ninnianische Senatsbeschluss bestimmt eindeutig, dass Personen mit Freigelassenen-Status ihre rechtliche Stellung nicht durch private Vereinbarungen ändern dürfen, wobei Strafen für diejenigen festgelegt werden, die bei solchen Versuchen gemeinsam betrügen, und Belohnungen für diejenigen vorgesehen sind, die solche Fälle aufdecken.
von lina976 am 28.04.2014
Für diejenigen, die den Status von Freigelassenen haben, ist es nicht erlaubt, den Status durch private Vereinbarungen zu ändern, wie im Ninnianum-Senatsbeschluss ausdrücklich festgelegt wird, mit einer Strafe gegen den Kollaborateur und einer Belohnung für denjenigen, der dies aufdeckt.