A procuratore dolum et omnem culpam, non etiam improvisum casum praestandum esse iuris auctoritate manifeste declaratur.
von josefine.855 am 29.07.2016
Die Rechtsinstanzen erklären eindeutig, dass ein Vertreter für Betrug und jedes Verschulden verantwortlich ist, jedoch nicht für unerwartete Unfälle.
von fillip953 am 03.07.2020
Durch einen Bevollmächtigten wird kraft Rechtsautorität ausdrücklich erklärt, dass Betrug und jegliches Verschulden, jedoch nicht unvorhergesehene Zufälle, zu verantworten sind.