Ab eo itaque, qui super hoc queri potest, aditus competens iudex, si is, quem puerum ingenuum vendidisse proponis, ibi degit, causam cognoscet.
von milana.b am 22.07.2013
Wenn die Person, die angeblich einen freien Knaben verkauft hat, in diesem Gebiet lebt, kann jeder, der einen Grund zur Beschwerde hat, den zuständigen Richter anrufen, und der Richter wird den Fall untersuchen.
von valentina.u am 12.08.2019
Derjenige, der über diese Angelegenheit Beschwerde führen kann, wird einen zuständigen Richter anrufen, der, falls der von Ihnen des Verkaufs eines freien Knaben Beschuldigte dort ansässig ist, den Fall prüfen wird.