Quod si ei qui ad servitutem vocatur quicquam direptum esse memoretur, universa quae constiterit ablata ita demum reddi convenit ei, qui servus esse contenditur, si modo salvam rem futuram per idoneos fideiussores promiserit.
von fiona.w am 07.07.2015
Sollte jedoch berichtet werden, dass dem, der zur Knechtschaft aufgerufen wird, etwas weggenommen wurde, so gilt als vereinbart, dass alle Dinge, die als weggenommen festgestellt wurden, demjenigen zurückgegeben werden, der als Sklave beansprucht wird, sofern er durch geeignete Bürgen verspricht, dass das Eigentum sicher sein wird.
von heinrich.j am 16.11.2013
Wenn jemand, der als Sklave beansprucht wird, behauptet, dass ihm Eigentum weggenommen wurde, soll alles, was nachweislich weggenommen wurde, demjenigen zurückgegeben werden, der als Sklave umstritten ist, vorausgesetzt, er kann durch geeignete Bürgen sicherstellen, dass das Eigentum sicher aufbewahrt wird.