Lites super servili condicione movendas ad clementiorem tam examinationem quam terminum transferimus iubentes, si quis vel adhuc serviens liberum se esse dixerit vel in libertate commorans ad servitutem vocatus fuerit, adsertoris difficultatem in utroque casu cessare ipsumque per se ad intentiones eius qui dominum sese adserit respondere et, si ex possessione libertatis ad servitutem ducitur, etiam procuratorem dare minime prohiberi, quod his, qui ex servitute ad libertatem prosiluerint, penitus interdicimus:
von aras.h am 16.03.2020
Wir übertragen Rechtsstreitigkeiten betreffend den Knechtschaftsstatus zu einer milderen Prüfung und Entscheidung und ordnen an, dass, wenn jemand entweder während des Dienens sich selbst als frei erklärt hat oder während des Lebens in Freiheit zur Knechtschaft gerufen wurde, die Schwierigkeit eines Anwalts in beiden Fällen aufhören soll, und er selbst durch sich selbst auf die Ansprüche dessen antworten soll, der sich als Herr behauptet, und wenn er von der Besitzfreiheit in die Knechtschaft geführt wird, ihm in keiner Weise verboten sein soll, auch einen Bevollmächtigten zu bestellen, was denjenigen, die aus der Knechtschaft zur Freiheit hervorgesprungen sind, vollständig untersagt wird:
von kay843 am 23.02.2019
Wir nehmen Änderungen an Rechtsverfahren bezüglich des Sklavenstatus vor, um sowohl Untersuchungen als auch Ergebnisse milder zu gestalten. Wir verfügen, dass bei Ansprüchen auf Freiheit trotz Versklavung oder bei Behauptungen der Versklavung einer frei lebenden Person kein Rechtsbeistand mehr erforderlich ist. Die Person kann direkt auf die Ansprüche des vermeintlichen Herrn antworten. Wird eine derzeit frei lebende Person als Sklave beansprucht, darf sie einen Vertreter bestellen - ein Recht, das wir denjenigen, die aus der Sklaverei in die Freiheit zu entfliehen versuchen, vollständig verwehren.