Ante litem vero nati suo omnes nomine in quaestionem vocentur, quoniam hos solos, qui in lite nati erunt, omnem fortunam matrum complecti oportet et aut iustis tradi dominis aut libertate cum lucis auctoribus frui.
von yara.944 am 15.07.2017
Diejenigen, die vor der Klage geboren wurden, sollen fürwahr alle mit ihrem eigenen Namen in Frage gestellt werden, da es sich geziemt, dass allein jene, die während der Klage geboren werden, das gesamte Vermögen ihrer Mütter umfassen und entweder rechtmäßigen Herren übergeben oder mit den Urhebern ihres Lichtes die Freiheit genießen.
von catharina.j am 02.09.2016
Alle Kinder, die vor der Klage geboren wurden, sollen einzeln namentlich befragt werden, da nur diejenigen, die während der Klage geboren werden, dem rechtlichen Status ihrer Mütter folgen und entweder ihren rechtmäßigen Besitzern übergeben oder zusammen mit ihren Eltern in Freiheit leben sollen.