Ea quoque res, quae in rerum natura non est, si modo futura est, recte legatur, veluti fructus, qui in illo fundo nati erunt, aut quod ex illa ancilla natum erit.
von elia.e am 28.11.2018
Selbst etwas, das noch nicht existiert, kann rechtlich in einem Testament verfügt werden, solange es in Zukunft existieren wird, beispielsweise Feldfrüchte, die auf diesem Feld wachsen werden, oder ein Kind, das dieser Sklavin geboren werden wird.
von nina.i am 30.10.2019
Auch eine Sache, die nicht in der Natur der Dinge existiert, kann rechtmäßig vermacht werden, wenn sie künftig existieren wird, wie beispielsweise Früchte, die auf jenem Feld geboren werden, oder was von jener Sklavin geboren werden wird.