At si quis rem quae in rerum natura non est aut esse non potest dari stipulatus fuerit, veluti Stichum, qui mortuus sit, quem vivere credebat, aut hippocentaurum, qui esse non possit, inutilis erit stipulatio.
von sophia854 am 20.06.2021
Wenn jedoch jemand eine Sache vereinbart hat, die nicht in der Natur der Dinge existiert oder nicht existieren kann, wie etwa Stichus, der tot war, den er für lebend hielt, oder einen Hippozentauren, der nicht existieren kann, wird die Vereinbarung unwirksam sein.
von karlotta.i am 10.06.2022
Wenn jedoch jemand ein formelles Versprechen über etwas macht, das nicht in der Realität existiert oder unmöglich existieren kann - zum Beispiel über Stichus (der bereits tot war, obwohl die Person glaubte, er sei am Leben), oder über einen Zentauren (der nicht existieren kann) - wird das Versprechen ungültig sein.