Si de alia re stipulator senserit, de alia promissor, perinde nulla contrahitur obligatio ac si ad interrogatum responsum non esset, veluti si hominem Stichum a te stipulatus quis fuerit, tu de Pamphilo senseris, quem Stichum vocari credideris.
von Heinrich am 21.01.2024
Wenn der Stipulator an etwas Anderes gedacht hat und der Promissar an etwas Anderes, wird keine Verpflichtung geschlossen, genauso als wäre keine Antwort auf die Frage erfolgt, wie zum Beispiel wenn jemand den Sklaven Stichus von dir stipuliert hätte, du aber an Pamphilus gedacht hättest, den du für Stichus gehalten hast.
von lino.916 am 29.11.2016
Wenn die Person, die den Vertrag schließt, eines im Sinn hat, und die Person, die das Versprechen gibt, etwas anderes beabsichtigt, wird kein verbindlicher Vertrag geschlossen, genauso wenig, als wäre keine Antwort auf die Frage gegeben worden. Zum Beispiel würde dies geschehen, wenn jemand mit Ihnen einen Vertrag über einen Sklaven namens Stichus abschließen will, Sie aber an Pamphilus denken und fälschlicherweise glauben, sein Name sei Stichus.