Quod turpi ex causa promissum est, veluti si quis homicidium vel sacrilegium se facturum promittat, non valet.
von karlotta.r am 06.09.2017
Ein Versprechen, das zu einem unmoralischen Zweck gegeben wird, beispielsweise wenn jemand verspricht, einen Mord zu begehen oder ein Sakrileg zu verüben, ist rechtlich nicht bindend.
von jule908 am 08.06.2019
Was aus schändlicher Ursache versprochen wurde, wie etwa wenn jemand verspricht, einen Mord oder ein Sakrileg zu begehen, ist ungültig.