Cum quis sub aliqua condicione fuerit stipulatus, licet ante condicionem decesserit, postea existente condicione, heres eius agere potest.
von azra934 am 28.02.2019
Wenn jemand eine Vereinbarung unter einer bestimmten Bedingung getroffen hat, kann sein Erbe, obwohl er vor Erfüllung der Bedingung verstorben ist, nach Eintritt der Bedingung Klage erheben.
von nicole852 am 07.11.2020
Wenn jemand eine Vereinbarung unter einer Bedingung trifft, kann sein Erbe auch dann rechtliche Schritte einleiten, wenn der Betreffende vor Erfüllung der Bedingung verstirbt.