Omnis res quae dominio nostro subicitur in stipulationem deduci potest, sive illa mobilis sive soli sit.
von nico.l am 03.06.2017
Alle Sachen, die unserer Herrschaft unterworfen sind, können in eine Vereinbarung eingebracht werden, sei es eine bewegliche oder eine Grundstücks-Sache.
von aron868 am 02.11.2018
Jede Eigenschaft, die in unserem Besitz ist, kann in einen formellen Vertrag aufgenommen werden, sei es bewegliche Sache oder Immobilie.