Idem iuris est, si rem sacram aut religiosam, quam humani iuris esse credebat, vel publicam, quae usibus populi perpetuo eita sit, ut forum vel theatrum, vel liberum hominem, quem servum esse credebat, vel rem cuius commercium non habuit, vel rem suam, dari quis stipuletur.
von Kilian am 01.10.2021
Der gleiche Rechtsgrundsatz gilt, wenn jemand einen Vertrag schließt, um etwas zu übertragen, das heilig oder religiös ist (was er fälschlicherweise als gewöhnliches Eigentum betrachtete), oder öffentliches Eigentum, das für dauerhaften öffentlichen Gebrauch bestimmt ist (wie ein Marktplatz oder Theater), oder eine freie Person (die er für einen Sklaven hielt), oder etwas, mit dem nicht gehandelt werden darf, oder etwas, das bereits ihm gehört.
von niko.842 am 02.03.2016
Es gilt dasselbe Rechtsprinzip, wenn jemand vereinbart, eine heilige oder religiöse Sache zu geben, die er für menschlichen Rechts hielt, oder eine öffentliche Sache, die für die immerwährenden Nutzungen des Volkes bestimmt ist, wie ein Forum oder Theater, oder einen freien Menschen, den er für einen Sklaven hielt, oder eine Sache, über deren Handelsrecht er nicht verfügte, oder seine eigene Sache.