Agitabatur enim, si quis agrum cornelianum vel forte alium vel quandam rem cuidam legaverit et postea iterum vel saepius ei eandem rem per legatum vel fideicommissum dederit, post talia autem verba testamenti sempronio eundem agrum vel aliam rem legaverit, ut saepius quidem titii fuisset mentio, semel autem sempronii, quid statuendum est, et quid iuris sit, si coniunctim an separatim eis relinquatur, sive in legato hoc consistat sive in hereditate?
von nikita.862 am 19.09.2020
Es wurde erörtert: Wenn jemand das Cornelische Feld oder vielleicht ein anderes Feld oder eine Sache jemandem vermacht und hernach wieder oder mehrmals dieselbe Sache durch Vermächtnis oder Treuhand demselben gegeben hätte, und nach solchen Worten des Testaments an Sempronius dasselbe Feld oder eine andere Sache vermacht worden wäre, sodass zwar öfter von Titius die Rede gewesen wäre, aber nur einmal von Sempronius - was müsste dann entschieden werden, und welches Rechts wäre es, wenn ihnen gemeinsam oder getrennt etwas hinterlassen würde, sei es im Vermächtnis oder in der Erbschaft?
von mourice838 am 20.07.2019
Es wurde folgende Rechtsfrage erörtert: Angenommen, jemand vermacht das Cornelische Grundstück oder ein anderes Feld beziehungsweise Eigentum an eine Person und übereignet dann dieselbe Liegenschaft mehrfach durch Vermächtnis oder Treuhandschaft. Später im Testament vermacht er dasselbe Grundstück oder Eigentum dann an Sempronius. In diesem Fall wird Titius mehrfach erwähnt, während Sempronius nur einmal genannt wird. Was sollte entschieden werden, und wie ist die Rechtslage - sowohl wenn das Eigentum gemeinsam oder getrennt hinterlassen wird, als auch ob es sich um ein Vermächtnis oder eine Erbschaft handelt?