Huiusmodi igitur decidentes antiquam controversiam sancimus, cuicumque fuerit vel hereditas vel ager in memoratis casibus sive coniunctim sive soli sive saepius eidem relictus, aequa lance et hereditatem et agrum et aliam quamcumque rem dividi et ad dimidiam partem unumquemque vocari, nisi specialiter expresserit et dixerit testator tantas quidem partes velle unum, tantas autem alterum habere.
von leona905 am 28.01.2022
Um diese langjährige Rechtsfrage zu klären, legen wir hiermit fest: Wenn jemand ein Erbe, Grundstück oder sonstiges Eigentum erhält - sei es gemeinsam mit anderen, einzeln oder mehrfach - soll alles gleichmäßig aufgeteilt werden, wobei jede Person die Hälfte erhält, es sei denn, der Erblasser hat ausdrücklich bestimmt, dass eine Person einen anderen Anteil erhalten soll als die andere.
von marko859 am 18.03.2014
So entscheiden wir, eine solch alte Streitigkeit beendend, dass demjenigen, dem in den vorgenannten Fällen entweder ein Erbe oder ein Grundstück hinterlassen wurde, sei es gemeinsam oder allein oder mehrfach an dieselbe Person, sowohl das Erbe als auch der Grundstück und jede andere Sache zu gleichen Teilen geteilt werden sollen und jede Person soll einen Halbanteil erhalten, es sei denn, der Erblasser habe ausdrücklich erklärt und gesagt, dass er wolle, dass eine Person so viele Teile erhält, eine andere aber so viele.