In omnibus etenim testatoris voluntatem, quae legitima est, dominari censemus.
von helene.f am 14.06.2019
Wir verfügen, dass in allen Angelegenheiten der rechtmäßige Wille des Erblassers maßgebend sein soll.
von denis959 am 25.01.2021
In allen Angelegenheiten verfügen wir, dass der rechtmäßige Wille des Erblassers herrschen soll.