Nec in pendenti erit stipulatio ob id quod publica res in privatum deduci et ex libero servus fieri potest et commercium adipisci stipulator potest et res stipulatoris esse desinere potest:
von marlen953 am 16.11.2018
Die Vereinbarung wird nicht ausgesetzt, nur weil öffentliches Eigentum privatisiert werden kann, eine freie Person versklavt werden kann, der Vertragspartner Handelsrechte erlangen kann oder das Eigentum des Vertragspartners aufhört, ihm zu gehören:
von maya.978 am 07.06.2024
Die Stipulation wird nicht deshalb in der Schwebe sein, weil eine öffentliche Sache in Privateigentum überführt werden kann, aus einem freien Menschen ein Sklave gemacht werden kann, der Stipulator Handelsrechte erwerben kann und die Sache des Stipulators aufhören kann, ihm zu gehören: