Si eadem res duobus legata sit sive coniunctim sive disiunctim, si ambo perveniant ad legatum, scin ditur inter eos legatum:
von amara.d am 20.06.2023
Wenn ein und dieselbe Sache zwei Personen vermacht wurde, sei es gemeinschaftlich oder getrennt, und wenn beide Anspruch auf das Vermächtnis haben, wird das Vermächtnis zwischen ihnen geteilt:
von leonhard.865 am 31.12.2015
Wenn etwas in einem Testament zwei Personen vermacht wurde, sei es als gemeinsames oder als getrenntes Vermächtnis, und wenn beide Personen die Voraussetzungen für das Erbe erfüllen, wird das Vermächtnis zwischen ihnen aufgeteilt: