Si qua illustris mulier filium ex iustis nuptiis procreaverit et alterum spurium habuerit, cui pater incertus sit, quemadmodum res maternae ad eos perveniant, sive tantummodo ad liberos iustos sive ad spurios, dubitabatur.
von nelio.908 am 25.09.2014
Wenn eine bedeutende Frau einen Sohn aus rechtmäßiger Ehe gezeugt und einen weiteren unehelichen Sohn gehabt hätte, dessen Vater ungewiss sei, wurde bezweifelt, auf welche Weise das mütterliche Vermögen an sie gelangen könnte - ob nur an die ehelichen oder auch an die unehelichen Kinder.
von felizitas.b am 24.05.2020
Es gab Unklarheit darüber, wie das Vermögen einer Adligen verteilt werden sollte, wenn sie sowohl ein eheliches Kind aus einer rechtmäßigen Ehe als auch ein uneheliches Kind mit unbekanntem Vater hatte - insbesondere ob die Erbschaft nur an das eheliche Kind oder an beide Kinder gehen sollte.