Quotiens de emancipati filii filiaeve successione tractatur, filiis ex his genitis deferatur intacta pro solido successio neque ulla defunctae patri matrique concedatur intestatae successionis hereditas.
von melisa.g am 29.06.2015
Bei der Erbfolge eines emanzipiertes Sohnes oder einer emanzipiertes Tochter sollen deren Kinder die gesamte Erbschaft ungekürzt erhalten, und die Eltern des Verstorbenen sollen keinen Teil der Erbschaft erhalten, wenn kein Testament vorliegt.
von miriam.y am 04.03.2021
Sooft über die Erbfolge eines emanzipiertes Sohnes oder einer emanzipiertes Tochters verhandelt wird, soll den von diesen geborenen Kindern die Erbfolge unversehrt und vollständig übertragen werden, und es soll dem verstorbenen Vater und der verstorbenen Mutter keinerlei Erbrecht bei intestater Erbfolge gewährt werden.