Quotiens de emancipati filii filiaeve successione tractatur, filiis ex his genitis deferatur intacta pro solido successio neque ulla defunctae patri matrique concedatur intestatae successionis hereditas.
von miriam.y am 04.03.2021
Sooft über die Erbfolge eines emanzipiertes Sohnes oder einer emanzipiertes Tochters verhandelt wird, soll den von diesen geborenen Kindern die Erbfolge unversehrt und vollständig übertragen werden, und es soll dem verstorbenen Vater und der verstorbenen Mutter keinerlei Erbrecht bei intestater Erbfolge gewährt werden.