Matri intestatae defunctae secundum orfitianum senatus consultum citra bonorum possessionem filia pro herede gerendo succedere non prohibetur.
von lola.875 am 03.10.2015
Eine Mutter, die ohne Testament verstirbt, wird laut dem orfitianischen Senatsbeschluss einer Tochter nicht daran gehindert, als Erbin zu fungieren, auch ohne Besitz von Gütern.
von nino.r am 26.04.2019
Eine Tochter darf gemäß dem Orfitianischen Senatsbeschluss von ihrer ohne Testament verstorbenen Mutter erben, indem sie als Erbin auftritt, auch ohne formellen Besitz des Nachlasses.