Si ex edicto sororis patruelis intestato sine liberis defunctae recte petita bonorum possessione quaesisti successionem ac negotium integrum est, quae cum moreretur eius fuerunt, secundum edicti quorum bonorum tenorem ab his, qui pro herede vel pro possessore possident dolove malo fecerint, quo magis desierint possidere, tibi rector provinciae restitui efficiet.
von joschua846 am 31.12.2013
Wenn Sie die Erbrechte bezüglich Ihrer väterlichen Cousine, die ohne Testament und ohne Kinder verstorben ist, gemäß dem Edikt ordnungsgemäß geltend gemacht haben und die Angelegenheit noch nicht abgeschlossen ist, wird der Provinzgouverneur sicherstellen, dass ihr Vermögen zum Zeitpunkt ihres Todes von denjenigen, die es derzeit besitzen - sei es als Erben oder nur als Besitzer, oder von jenen, die das Vermögen absichtlich veräußert haben, um diesen Anspruch zu umgehen - an Sie zurückgegeben wird.
von jaimy878 am 13.01.2019
Wenn du nach dem Edikt betreffend deiner verstorbenen weiblichen Vetter-/Cousine, die ohne Erben intestat verstarb, rechtmäßig den Besitz der Güter gesucht und die Erbfolge erlangt hast und die Angelegenheit unverändert ist, wird der Provinzgouverneur sicherstellen, dass die Dinge, die zu ihrem Todeszeitpunkt ihr gehörten, gemäß dem Wortlaut des Edikts quorum bonorum von denjenigen, die als Erbe oder Besitzer besitzen oder böswillig gehandelt haben, sodass sie aufgehört haben zu besitzen, dir zurückgegeben werden.