Adipiscendae possessionis causa interdictum accommodatur bonorum possessori, quod appellatur QUORUM BONORUM, eiusque vis et potestas haec est, ut, quod ex his bonis quisque quorum possessio alicui data est, pro herede aut pro possessore possideat, id ei cui bonorum possessio data est restituere debeat.
von alexandar837 am 17.06.2018
Ein rechtliches Rechtsmittel namens QUORUM BONORUM wird dem Besitzergreifer des Vermögens gewährt, um den Nachlass in Besitz zu nehmen. Dieses Rechtsmittel funktioniert wie folgt: Wenn jemand Eigentum aus dem Nachlass hält, sei es als Erbe oder als Besitzer, muss er es an die Person zurückgeben, der offiziell der Besitz des Nachlasses gewährt wurde.
von jonas.d am 29.03.2024
Zum Zweck des Erwerbs des Besitzes wird dem Besitzer von Gütern ein Interdikt gewährt, welches QUORUM BONORUM genannt wird, und dessen Kraft und Wirkung besteht darin, dass derjenige, der aus diesen Gütern etwas als Erbe oder als Besitzer besitzt, für den ein Besitzrecht erteilt wurde, dies demjenigen zurückgeben muss, dem das Besitzrecht an den Gütern erteilt wurde.