Restitutoria sunt quibus restitui aliquid iubet, veluti bonorum possessori possessionem eorum quae quis pro herede aut pro possessore possidet ex ea hereditate, aut cum iubet ei qui vi possessione fundi deiectus sit restitui possessionem.
von olivia.828 am 25.10.2023
Dies sind Rechtsbehelfe zur Wiederherstellung, die anordnen, dass etwas zurückgegeben wird, wie zum Beispiel wenn sie anordnen, dass der Besitz an jemanden zurückgegeben wird, der ein Recht auf Erbschaft hat und den ein anderer entweder als Erbe oder als einfacher Besitzer innehat, oder wenn sie anordnen, dass der Besitz an jemanden zurückgegeben wird, der gewaltsam von seinem Grundstück vertrieben wurde.
von dominic.t am 09.03.2017
Restitutorische Rechtshandlungen sind solche, die die Wiederherstellung von etwas anordnen, wie beispielsweise die Rückgabe des Besitzes an den Bonorum Possessor derjenigen Sachen, die jemand als Erbe oder Besitzer aus dieser Erbschaft besitzt, oder wenn angeordnet wird, dass der Besitz demjenigen wiedererstattet wird, der gewaltsam aus dem Besitz eines Grundstücks vertrieben wurde.