Prohibitoria sunt quibus vetat aliquid fieri, veluti vim sine vitio possidenti, vel mortuum inferenti quo ei ius erit inferendi, vel in loco sacro aedificari, vel in flumine publico ripave eius aliquid fieri quo peius navigetur.
von azra.969 am 24.11.2021
Verbotsverfügungen sind solche, durch die etwas untersagt wird, wie etwa Gewalt gegen jemanden, der ohne Verschulden besitzt, oder gegen jemanden, der einen Toten dorthin bringt, wohin er ihn zu bringen das Recht hat, oder das Bauen an einem heiligen Ort, oder das Verrichten von Handlungen an einem öffentlichen Fluss oder dessen Ufer, wodurch die Schifffahrt verschlechtert wird.
von aaliyah.s am 25.11.2016
Dies sind Verbote, die bestimmte Handlungen untersagen, wie zum Beispiel: Gewalt gegen jemanden anzuwenden, der rechtmäßig im Besitz ist; die Bestattung einer Person an einem Ort zu stören, an dem diese Bestattungsrechte hat; das Bauen auf heiligem Grund; oder im öffentlichen Fluss oder an dessen Ufern etwas zu tun, was die Schifffahrt erschweren würde.