Sequens divisio interdictorum haec est, quod quaedam adipiscendae possessionis causa comparata sunt, quaedam retinendae, quaedam reciperandae.
von emilia.n am 07.05.2018
Die folgende Einteilung der Interdiktionen ist die, dass gewisse für den Zweck des Besitzerwerbs, gewisse für die Besitzerhaltung, gewisse für die Besitzrückgewinnung angeordnet sind.
von cataleya.r am 26.03.2015
Die folgende Klassifikation der Interdekte unterteilt sie in solche zum Erwerb des Besitzes, solche zur Beibehaltung des Besitzes und solche zur Wiedererlangung des Besitzes.