Quaedam enim naturali iure communia sunt omnium, quaedam publica, quaedam universitatis, quaedam nullius, pleraque singulorum, quae variis ex causis cuique adquiruntur, sicut ex subiectis apparebit.
von lola.937 am 12.03.2018
Einige Dinge gehören kraft natürlichen Rechts allen, einige sind öffentliches Eigentum, einige gehören Gemeinschaften, einige gehören niemandem, und die meisten Dinge gehören Einzelpersonen, die auf verschiedene Weise erworben werden, wie in den folgenden Abschnitten gezeigt wird.
von valentin.e am 09.10.2020
Denn gewisse Dinge sind nach natürlichem Recht allen gemeinsam, gewisse sind öffentlich, gewisse gehören einer Universität, gewisse gehören niemandem, die meisten Dinge gehören Einzelpersonen, welche durch verschiedene Ursachen von jedem erworben werden, wie aus dem Folgenden ersichtlich sein wird.