Constat virum a bonis intestate uxoris superstitibus consanguineis esse extraneum, cum prudentium omnium responsa et lex ipsa naturae successores eos faciat.
von matthis.o am 28.04.2018
Es ist offensichtlich, dass ein Ehemann keinen Anspruch auf das Vermögen seiner Frau hat, wenn sie ohne Testament stirbt und überlebende Verwandte hinterlässt, da sowohl Rechtsexperten als auch das Naturrecht selbst diese Verwandten als rechtmäßige Erben festlegen.