Constat virum a bonis intestate uxoris superstitibus consanguineis esse extraneum, cum prudentium omnium responsa et lex ipsa naturae successores eos faciat.
von matthis.o am 28.04.2018
Es ist offensichtlich, dass ein Ehemann keinen Anspruch auf das Vermögen seiner Frau hat, wenn sie ohne Testament stirbt und überlebende Verwandte hinterlässt, da sowohl Rechtsexperten als auch das Naturrecht selbst diese Verwandten als rechtmäßige Erben festlegen.
von carl955 am 21.04.2017
Es ist festgestellt, dass ein Mann den Gütern der überlebenden Blutsverwandten einer Frau ohne Testament fremd ist, da die Antworten aller verständigen Menschen und das Naturgesetz selbst sie zu Erben macht.