Quapropter si mater vestra te et uno fratre emancipatis, duobus autem aliis in patria positis potestate superstitibus diem functa est et hi, qui in potestate patris fuerant, priusquam maternam hereditatem sibi quaererent, rebus humanis exempti sunt, inter duos tantum viriles non ambigitur factas portiones.
von natali.h am 26.07.2021
Wenn daher Ihre Mutter verstarb, nachdem Sie und einer Ihrer Brüder emanzipiert waren, während zwei andere Brüder noch der väterlichen Gewalt unterstanden, und wenn diejenigen, die der väterlichen Gewalt unterstanden, vor der Geltendmachung ihres Anteils am mütterlichen Erbe verstarben, ist klar, dass das Erbe nur in zwei gleiche Teile geteilt werden soll.
von henriette.b am 22.08.2015
Demzufolge, wenn Ihre Mutter, nachdem Sie und ein Bruder emanzipiert wurden und zwei weitere unter väterlicher Gewalt verblieben, ihren Lebenstag vollendet hat, und diejenigen, die unter väterlicher Gewalt standen, bevor sie die mütterliche Erbschaft für sich beanspruchen konnten, aus dem menschlichen Leben geschieden sind, wird nicht bestritten, dass die Erbportionen zwischen nur zwei Personen aufgeteilt wurden.