Nam si rem, agere non potest, quia habet eam ex causa lucrativa, si aestimationem, agere potest.
von zoe.t am 25.02.2018
Denn wenn er die Sache selbst nicht verfolgen kann, weil er sie aus einem lukrativen Rechtsgrund erhalten hat, kann er deren Wertschätzung verfolgen.
von marko.956 am 17.07.2013
Wenn er die Sache selbst nicht einklagen kann, da er sie bereits als Schenkung erhalten hat, kann er dennoch deren Wert geltend machen.