Si vero ex causa lucrativa, veluti ex donatione vel ex alia simili causa, agere non potest.
von josefine.c am 14.01.2016
Wenn der Anspruch auf einer unentgeltlichen Rechtshandlung beruht, wie etwa einer Schenkung oder ähnlichen Gründen, kann er keine Klage erheben.
von lya.i am 15.08.2017
Wenn tatsächlich aus einem lukrativen Grund, ebenso wie aus einer Schenkung oder aus einem ähnlichen Grund, zu handeln er nicht imstande ist.