Si res aliena legata fuerit et eius, vivo testatore, legatarius dominus factus fuerit, si quidem ex causa emptionis, ex testamento actione pretium consequi potest:
von jann8854 am 09.06.2016
Wenn eine fremde Sache vermacht worden ist und der Legatarius deren Eigentümer geworden ist, während der Erblasser noch lebt, kann er, sofern dies aus einem Kaufgrund geschieht, durch testamentarische Klage den Preis erlangen:
von eliana.n am 03.10.2024
Wenn ein fremdes Eigentum in einem Testament vermacht wurde und der Vermächtnisnehmer während der Lebzeit des Erblassers dessen Eigentümer wird, indem er es käuflich erwirbt, kann er den Kaufpreis mittels einer auf dem Testament beruhenden Klage zurückfordern: