Si tamen defunctus voluit legatarium luere et hoc expressit, non debet heres eam luere.
von clara.k am 22.12.2022
Wenn der Verstorbene gewollt hat, dass der Erbe zahlen soll und dies ausdrücklich festgelegt hat, dann sollte der Erbe nicht zur Zahlung verpflichtet sein.
von celine971 am 01.12.2021
Wenn der Erblasser jedoch wünschte, dass der Vermächtnisnehmer zahlen solle und dies ausdrücklich festgelegt hat, sollte der Erbe nicht zahlen.