Praedia obligata per legatum vel fideicommissum relicta heres luere debet, maxime cum testator condicionem eorum non ignoravit aut, si scisset, legaturus tibi aliud, quod non minus esset, fuisset.
von romy.s am 20.07.2018
Die durch Vermächtnis oder Treuhandverfügung hinterlassenen belasteten Grundstücke muss der Erbe einlösen, insbesondere weil der Erblasser deren Zustand nicht unbekannt war oder, hätte er es gewusst, er dir etwas anderes vermacht hätte, was nicht weniger wertvoll gewesen wäre.
von mira.q am 12.04.2016
Der Erbe muss jede durch Testament oder Treuhandvermächtnis hinterlassene belastete Immobilie abzahlen, insbesondere wenn der Erblasser deren Belastungsstatus kannte, oder wenn er davon gewusst hätte, er Ihnen stattdessen etwas von gleichem Wert hinterlassen hätte.