Sed si verbis fideicommissi aliqua parte testamenti confirmata est, fideicommissum ab heredibus petere non prohiberis.
von marleen.g am 11.03.2014
Wenn jedoch durch die Worte des Treuhandvertrags in irgendeinem Teil des Testaments die Bestätigung erfolgt ist, wird dir nicht untersagt, den Treuhandanspruch von den Erben zu fordern.
von kai.8877 am 18.06.2021
Wenn der Treuhandvermögen in irgendeinem Teil des Testaments bestätigt wurde, haben Sie das Recht, diesen von den Erben zu fordern.