Si donatio per epistulam facta non paret, verba tamen testamenti, quibus liberalitas testatricis confirmata est, fideicommissum continere non ambigitur.
von til.b am 18.08.2024
Auch wenn keine Beweisanzeichen für eine per Brief gemachte Schenkung vorliegen, steht außer Zweifel, dass die Formulierung des Testaments, welche die Großzügigkeit des Erblassers bestätigt, eine Treuhandschaft begründet.
von lene.c am 26.06.2023
Wenn die durch Schreiben erfolgte Schenkung nicht ersichtlich ist, werden dennoch die Worte des Testaments, durch welche die Großzügigkeit der Erblasserin bestätigt wurde, nicht daran gezweifelt, ein Vermächtnis zu enthalten.